Ärzte dürfen Kassenpatienten nicht abweisen
DÜSSELDORF (iss). Vertragsärzte dürfen Patienten nicht durch die Terminvergabe dazu bringen, Leistungen privat zu bezahlen. Abgelehnte Patienten müssen sie an einen Kollegen verweisen, entschied das Sozialgericht Düsseldorf.






