Direkt zum Inhaltsbereich

Ärzte haften nicht immer für fehlendes Wissen

Veröffentlicht:

KARLSRUHE (mwo). Ärzte müssen nicht alles wissen. Treten bei einer Behandlung Probleme auf, die nur außerhalb des eigenen Fachgebiets diskutiert werden, liegt keine schuldhafte Pflichtverletzung vor. Daher entfällt auch die Haftung des Arztes, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Im Streitfall führte 2003 eine Spinalanästhesie zu einem subduralen Hygrom. Laut BGH musste der Arzt nicht über dieses Risiko aufklären: Es sei damals nur unter Sachverständigen diskutiert worden, aber noch nicht in der Standardliteratur für Anästhesisten.

Az.: VI ZR 241/09

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Verwaltungsgericht Kassel

Keine Beihilfeleistungen für Stoßwelle gegen Alzheimer

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Fünf Säulen der Behandlung

COPD: Das empfiehlt die aktualisierte Leitlinie

Lesetipps
Ein älterer Mann bekommt eine Impfung in den rechten Oberarm.

© InsideCreativeHouse - stock.adobe.com

Respiratorische Viren

So gut wirkt der Impfschutz gegen COVID-19, Influenza und RSV

Euro Geldscheine mit Münzen und Stethosko

© PhotographyByMK / stock.adobe.com

Update

Honorarverhandlungen

Ärzte und Krankenkassen einigen sich auf das Honorar 2027

Spritze zum Impfen mit Schriftzug

© Fiedels / stock.adobe.com

Hotline Impfen

Stellen Sie Ihre Fragen zum Impfen!