Ärzte haften nicht immer für fehlendes Wissen
KARLSRUHE (mwo). Ärzte müssen nicht alles wissen. Treten bei einer Behandlung Probleme auf, die nur außerhalb des eigenen Fachgebiets diskutiert werden, liegt keine schuldhafte Pflichtverletzung vor. Daher entfällt auch die Haftung des Arztes, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Im Streitfall führte 2003 eine Spinalanästhesie zu einem subduralen Hygrom. Laut BGH musste der Arzt nicht über dieses Risiko aufklären: Es sei damals nur unter Sachverständigen diskutiert worden, aber noch nicht in der Standardliteratur für Anästhesisten.
Az.: VI ZR 241/09