Ärzte müssen konkrete Fehler aufzeigen
KASSEL (fl). Wehren sich Ärzte gegen einen Regressbescheid, weil sie unwirtschaftlich Arznei- und Hilfsmittel verordnet haben sollen, müssen sie konkrete Fehler benennen. Erst dann können sie von den Prüfgremien eine Untersuchung der so genannten elektronischen Arznei- und Heilmitteldateien verlangen, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) am Mittwoch in vier Fällen.







