Schnell und sicher
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen
Mit Hybrid-DRG Plus können bestimmte ambulante Operationen einfach, rechtssicher und datenschutzkonform abgerechnet werden. Die Abrechnungsdaten werden direkt aus dem Praxisverwaltungssystem an die KV Nordrhein übermittelt.
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Effizient abrechnen
Zeit ist für Ärztinnen und Ärzte kostbar. Damit Sie sich auf ihre Patientinnen und Patienten konzentrieren können, sollte der Aufwand für die Praxisverwaltung möglichst gering sein. Dabei unterstützt die KV Nordrhein und bietet eine neue Abrechnungslösung: Hybrid-DRG Plus. Das Besondere daran ist, die Abrechnungsdaten lassen sich ohne weitere Schnittstelle oder Drittanbieter direkt an die KV Nordrhein übermitteln. Diese übernimmt dann den Datenaustausch mit den Krankenkassen sowie alle weiteren Abrechnungsschritte.
Das ist nicht nur denkbar einfach, sondern auch finanziell attraktiv. Denn mit dem neuen monatlichen Auszahlungsrhythmus erhalten Ärztinnen und Ärzte ihre Vergütung deutlich schneller als bisher.
Hybrid-DRG Plus: Full Service mit Beratung
Hybride Fallpauschalen, kurz: Hybrid-DRGs (DRG = Diagnosis Related Groups), sind einheitliche Vergütungen für ausgewählte, ambulant durchführbare Operationen – unabhängig davon, ob sie im Krankenhaus oder in der Praxis erbracht werden. Die Zuordnung erfolgt über eine zertifizierte Software (Grouper), die Diagnosen und Prozeduren automatisch zusammenfasst sowie bei jedem Fall überprüft, ob die Abrechnung als Hybrid-DRG tatsächlich zutrifft. Die hybriden Fallpauschalen gelten seit zwei Jahren, werfen aber immer noch Fragen auf. Mit Hybrid-DRG Plus liefert die KV Nordrhein die Lösung gleich mit: einen persönlichen Beratungsservice. Sie hilft bei Beanstandungen durch die Krankenkassen und begleitet auch bei strittigen Fällen. Nutzende bekommen damit alles aus einer Hand: Abrechnung, Mahnwesen, Zahlungsüberwachung und Support. Ohne weitere Dienstleister, ohne Medienbrüche.
Online anmelden und einfach starten
Auch das Verfahren zur Nutzung von Hybrid-DRG Plus ist unkompliziert. Ärztinnen und Ärzte treten der Hybrid-DRG-Abrechnungsvereinbarung (HDRG-AV) bei. Im Regelfall liegt bereits eine Genehmigung zum ambulanten Operieren (AOP nach § 115b Abs. 1 Satz 5 SGB V) vor, die nicht gesondert eingereicht werden muss, da die Qualifikation systemseitig geprüft wird. Liegt keine AOP-Genehmigung vor, ist der Antrag online über das Portal zu stellen. Seit 2026 ist für bestimmte Hybrid-DRG zusätzlich eine gesonderte Genehmigung erforderlich, insbesondere für Leistungen der invasiven Kardiologie und interventionellen Radiologie. Die Abrechnungsunterlagen und die notwendige Grouper-Software stehen kostenfrei im Mitgliederportal der KV Nordrhein bereit.
Wichtig: Bei der üblichen Abrechnung der vertragsärztlichen Leistungen über den EBM rechnet jede Praxis separat gegenüber der KV ab. Anders bei Hybrid-DRG-Fällen. Hier übernimmt eine Stelle federführend die Abrechnung für alle Beteiligten. „Wir empfehlen deshalb dringend, im Vorfeld Kooperationsverträge zwischen den beteiligten Ärztinnen und Ärzten abzuschließen“, rät Dirk Schultejans, Bereichsleiter Honorarabrechnung der KV Nordrhein. Ein Leitfaden dazu ist in Vorbereitung.
Kurze Abrechnungszyklen, rasche Vergütung
Außerhalb der regulären Honorarabrechnungen bietet die KV Nordrhein seit mehr als zehn Jahren auch für andere abrechnungsfähige Dienstleistungen ihr Know-how an. „Das hat einen Umfang von jährlich mehr als 200 Millionen Euro für rund 1.000 Leistungserbringer in Nordrhein“, sagt Schultejans. Neben etablierten Instrumenten zur Qualitätskontrolle werden auf Basis der rechtlichen Vorgaben automatisierte Validierungen durchgeführt. „Damit gewährleisten wir eine rasche Vergütung – bei kurzen Abrechnungszyklen. Und falls mal ein Abrechnungsfehler auftritt, sorgen wir dafür, dass dieser schnell behoben wird“, verspricht Schultejans.
Ausführliche Informationen finden Sie unter: hybrid-drg-plus.de
Hybrid-DRG Plus auf einen Blick
- Einheitliche Vergütung unabhängig vom Leistungsort
- Monatliche Auszahlung für mehr Liquidität
- One-Click-Abrechnung direkt aus dem Praxisverwaltungssystem
- Persönliche Beratung und Unterstützung bei Beanstandungen
- Interessenvertretung auf Bundesebene
- Full Service durch die KV Nordrhein – alles aus einer Hand
Impressum
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
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(Anschrift wie oben)
Verantwortlich (i. S. d. § 18 Abs.2 MStV):
Dirk Schultejans
Support.Arztabrechnung@kvno.de
+49 211 5970 79000
(Anschrift wie oben)
Zuständige Aufsichtsbehörde:
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Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf


