Honorar-Urteil
Gericht: Ärztliche Erstuntersuchung von Flüchtlingen ist abhängige Beschäftigung
Rechnen Ärzte Leistungen in einer Erstaufnahmeeinrichtung unmittelbar mit dieser ab, und nicht mit den Flüchtlingen, den Kassen oder Anderen, sind sie abhängig beschäftigt. Das sagt zumindest ein Landessozialgericht.