Besenreiser

Ästhetik: Aufklärung mit Grenzen

Ein OLG spricht einer Patientin keinen Schadenersatz wegen mangelnder Aufklärung zu.

Veröffentlicht:

KÖLN.Wenn ein Hausarzt bei einer rein ästhetisch motivierten Sklerosierungsbehandlung von Besenreisern die Patientin umfassend aufklärt, ist es kein Behandlungsfehler, wenn das Injektionsmittel nicht in eine Vene, sondern in umliegendes Gewebe gelangt.

Das hat das Oberlandesgericht Hamm (OLG) jetzt in einem rechtskräftigen Urteil entschieden (Az.: 26 U 187/15).

Eine damals 55-jährige Frau hat sich bei einem Hausarzt einer Sklerosierungsbehandlung unterzogen. Zu Beginn der Therapie setzte er eine Spritze über den Innenknöchel des Fußes. Nachdem ein starkes Brennen eingesetzt hatte, brach der Arzt die weitere Prozedur ab.

Die Frau litt weiter an Schmerzen. Zwei Wochen später wurde bei ihr eine ausgeprägte Thrombophlebitis superficialis festgestellt. Sie verklagte den Hausarzt unter anderem wegen mangelhafter Aufklärung auf ein Schmerzensgeld von mindestens 30.000 Euro und weitere Zahlungen. Das Landgericht wies die Klage zurück, das OLG wies die Berufung zurück.

Nach Überzeugung der Richter hatte der Hausarzt die Patientin auch nach den hohen Anforderungen an einen rein ästhetischen Eingriff ausreichend aufgeklärt. Über das Risiko einer Thrombophlebitis habe er sie nicht aufklären müssen, "weil diese wegen der geringen Konzentration und Menge des Sklerosierungsmittels bei regelgerechter Anwendung der Besenreiserbehandlung überhaupt nicht entstehen kann".

Eine fehlerhafte Behandlung erkannte das OLG ebenso wenig wie einen Zusammenhang zwischen Eingriff und Thrombophlebitis. (iss)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Metaanalyse

Keine Evidenz für die meisten Statin-Nebenwirkungen

Röntgen-Thorax führte zur Diagnose

Kasuistik: Negativer D-Dimer-Test trotz akuter Lungenembolie

Lesetipps
Eine Frau liegt erschöpft auf einem Sofa.

© fizkes / stock.adobe.com

Patientenumfrage

Krebs: So häufig sind Tumorschmerzen