Alle ELENA-Daten werden gelöscht

BERLIN (eb). Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Peter Schaar hat nun den Datenbankhauptschlüssel des Verfahrens zum Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) gelöscht.

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Damit ist der erste Schritt, den das am 3. Dezember 2011 in Kraft getretene Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften zum ELENA-Verfahren verlangt, getan. Denn nur mit diesem digitalen Schlüssel war der Zugriff auf die verschlüsselt gespeicherten Entgeltdaten von über 35 Millionen Arbeitnehmern möglich.

Schaar: "Ich werde darauf achten, dass im Rahmen des nun folgenden komplexen Löschprozesses sämtliche in der Datenbank sowie in anderen Verfahrenskomponenten gespeicherten personenbezogenen Daten aus dem ELENA-Verfahren vollständig gelöscht werden."

Seit Januar 2010 waren alle Arbeitgeber verpflichtet, im Rahmen von ELENA Entgeltdaten ihrer Mitarbeiter an die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eingerichtete Zentrale Speicherstelle (ZSS) zu übermitteln.

Nun verpflichtet aber das ELENA-Aufhebungsgesetz vom 3. Dezember die beteiligten Institutionen unverzüglich alle im Zusammenhang mit dem ELENA-Verfahren entstandenen Daten zu löschen und hebt die Meldepflicht der Arbeitgeber auf.

Seit dem 5. Dezember 2011 nimmt die ZSS keine Meldungen der Arbeitgeber für das ELENA-Verfahren mehr an. In den kommenden Wochen sollen alle weiteren personenbezogenen Daten des ELENA-Verfahrens gelöscht werden.

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