Ambulante Betreuung von Klinik-Patienten
Wenn ein Privatpatient stationär behandelt wird, kann er dennoch ambulant - am Telefon - von seinem Hausarzt betreut werden. Im Gegensatz zum EBM können dabei auch verschiedene Leistungen abgerechnet werden. Zunächst die, die in ihrer Leistungsbeschreibung ausdrücklich "auch mittels Fernsprecher" möglich sind (Nr. 1 und 3 GOÄ). Auch Nr. 4 GOÄ ("Unterweisung und Führung von Bezugspersonen") kann telefonisch erbracht werden. Aber Vorsicht: Spezielle Beratungsleistungen, die eine Beobachtung der Reaktion des Patienten voraussetzen, sind bei stationären Patienten allerdings nicht oder nur in begründeten Ausnahmen abrechenbar. (eb)