Amtsarzt verweigert, Kündigung ist zulässig

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MAINZ (dpa). Die Weigerung, sich von einem Amtsarzt begutachten zu lassen, kann einen Arbeitnehmer den Job kosten. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. Eine Arbeitnehmerin blieb zwei angesetzten Terminen beim Amtsarzt unentschuldigt fern. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber ihr fristlos. Das LAG stufte dies als zulässig ein.

Urteil LAG Az.: 6 Sa 640/09

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