E-Patientenakte

Anbieterverband bvitg begrüßt gematik-Pläne Spahns

Der Bundesverband Gesundheits-IT fordert mehr Transparenz bei Standardisierungsverfahren für die E-Patientenakte. Die geplante Umstrukturierung in der gematik sehen die Softwareanbieter dagegen positiv.

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BERLIN. Die in einem Änderungsantrag zum Terminservice- und Versorgungsgesetz geplante Übertragung von Kompetenzen zur Interoperabilität von Befunden und Diagnosen an die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bewertet der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) nach wie vor kritisch.

Der Gesetzentwurf verpflichtet Krankenkassen, spätestens ab 2021 eine von der gematik zugelassene Patientenakte anzubieten. Mehr Interoperabilität im Gesundheitssystem solle dadurch entstehen, dass die Einhaltung der von der gematik festgelegten Rahmenbedingungen in einem Zulassungsverfahren nachgewiesen werden muss.

„Es ist unabdingbar, bei der Bestimmung von Interoperabilität auf bereits vorliegendes Wissen zurückzugreifen und die gewonnen Erkenntnisse nachweislich zu berücksichtigen“, wird Sebastian Zilch, Geschäftsführer des bvitg, zitiert. Bei jüngsten Spezifikationsprojekten der KBV sei dies „nicht zufriedenstellend“ umgesetzt worden, Lösungen gingen an Marktanforderungen vorbei.

Den Prozess solle das Bundesgesundheitsministerium (BMG) als neutrale Stelle bestätigen und für hohe Qualität der Ergebnisse sorgen. Nur so könnten Akzeptanz geschaffen und anwendbare, kosteneffiziente Lösungen entwickelt werden, die eine nutzenstiftende Versorgung ermöglichen.

Zilch: Änderungen überfällig

Die geplanten gematik-Änderungen bewertet Zilch als überfällig. Durch eine mehrheitliche Teilhabe übernehme das BMG die Verantwortung für den Betrieb der Telematikinfrastruktur. „Gleichzeitig wird eine seit über 15 Jahren den Fortschritt hemmende Gesellschafterstruktur aufgebrochen.“

Aus Sicht der Softwareanbieter böten sich Chancen für schnellere, transparentere Prozesse – stets mit Blick auf eine praktische Umsetzbarkeit.

„Um operative Geschwindigkeit zu erzeugen, sollte sich die Gesellschafterversammlung künftig auf strategische Entscheidungen beschränken und möglichst bald weitere Strukturen und Prozesse überdacht werden“´, so Zilch.

In einem „Letter of Intent“ im September 2018 teilten sich KBV und GKV-Spitzenverband die Verantwortung für Standards bei der Patientenakte unter sich auf, die Industrie und ihre Rolle wurde nicht genannt. (dab)

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