MiFID II

Anlegerschutz der EU macht Depots kostspieliger

Ein neues EU-Regelwerk soll Kapitalanlagen sicherer machen – doch manche Banken und Fondsgesellschaften erhöhen mit der Umsetzung ihre Gebühren.

Von Richard Haimann Veröffentlicht:
Neue EU-Regelungen sollen das Geld der Anleger besser schützen.

Neue EU-Regelungen sollen das Geld der Anleger besser schützen.

© tiero / Fotolia

NEU-ISENBURG. "Neue Geschäftsbedingungen" – Schreiben mit dieser Überschrift erhalten derzeit alle Anleger von ihren Banken. Was die Geldhäuser veranlasst, die vertraglichen Regelungen mit ihren Kunden zu überarbeiten, ist die am 3. Januar des neuen Jahres in Kraft tretende neue Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, kurz MiFID II genannt. Mit dem Regelwerk will die EU die europäischen Finanzmärkte harmonisieren und den Anlegerschutz verbessern.

Gerade letzteres Ziel habe die Bundesregierung jedoch konterkariert, kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die MiFID sehe eigentlich vor, dass Banken, Sparkassen und Finanzvertriebe Provisionen beim Verkauf von Fondsanteilen nur noch kassieren dürfen, wenn mit den Gebühren die Qualität der Beratung verbessert werde. Doch Berlin habe mit der im Oktober erlassenen "Verordnung zur Aufsicht über Wertpapiergeschäfte" die Geldhäuser weitgehend von dieser EU-Vorgabe befreit, rügt vzbv-Finanzexperte Christian Ahlers. "Die Institute können weiterhin ungehindert Provisionen annehmen, solange sie genug Berater beschäftigen oder Filialen betreiben."

Höherer Verwaltungsaufwand?

Zudem nutzen manche Banken und Sparkassen die MiFID-Regelung, um die Depotgebühren zu erhöhen. "Dies zeigt, dass bei den Geldhäusern der eigene Profit und nicht das Interesse der Anleger an erster Stelle steht", kritisiert Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Institute hingegen begründen die Gebührenerhöhung mit dem höheren Verwaltungsaufwand, den die MiFID II erfordere. So müssen künftig sämtliche Telefonate der Berater mit ihren Kunden aufgezeichnet und für mindestens fünf Jahre archiviert werden. Bei etwaigen späteren Rechtsstreitigkeiten soll so kontrolliert werden können, ob Anleger ausreichend über die Risiken eines Kapitalanlageprodukts informiert wurden.

Darüber hinaus dürfen Fondsgesellschaften künftig nicht mehr kostenlos auf das Research von jenen Banken zugreifen, durch die sie die Käufe und Verkäufe von Aktien und Anleihen abwickeln lassen. "Mit diesen Gegengeschäften ist es nun vorbei", erklärt Andreas Görler, Stratege beim Berliner Vermögensverwalter Wellinvest. Mit dem neuen Jahr müssen die Institute Research entweder im Haus leisten oder von Dritten einkaufen. "Den Fondsgesellschaften ist es dabei überlassen, ob sie die Kosten auf die Anleger umlegen oder selbst übernehmen", sagt Görler.

Einige Fondsgesellschaften haben bereits zugesagt, die Researchkosten selbst zu tragen. Dazu zählen die Deutsche-Bank-Tochter Deutsche AM und die Londoner Fondsschmiede Barings. "Unsere Entscheidung, die Kosten für externes Research selbst zu tragen, deckt sich mit unserem übergeordneten Ziel, die partnerschaftliche Beziehung zu unseren Kunden zu stärken und ihre Interessen an erste Stelle zu setzen", erzählt Barings-Vorstandschef Tom Finke. Jene Fondsanbieter, die die Kosten an die Anleger weiterreichen, werden die Kunden möglicherweise zunächst nicht konkret über deren Höhe informieren können, da sie selbst noch nicht wissen, welcher Betrag ihnen dafür von externen Dienstleistern in Rechnung gestellt wird.

Wechsel kann Geld sparen

In einem Anschreiben an die Kunden könnten diese Fondsschmieden deshalb zunächst nur auf eine "Vorkostenpauschale" hinweisen, sagt Gerhard Rosenbauer, Geschäftsführer der Münchner Anlageberatungsgesellschaft Avana Invest. "Erst im Rechenschaftsbericht des Fonds werden dann die tatsächlich angefallenen Kosten ausgewiesen."

Anleger könnten Gebührenerhöhungen ausweichen, in dem sie ihr Wertpapierdepot zu einer anderen Bank verlagern, sagt Verbraucherschützer Nauhauser. "Zudem können sie aus teuren aktiv gemanagten Aktienfonds in günstige börsennotierte Indexfonds wechseln."

Diese Exchange Traded Funds (ETF) genannten Produkte bilden Indices passiv nach, ihre Anteile werden ausschließlich über die Börse gehandelt. Deshalb fallen keine Ausgabeaufschläge und nur minimale Verwaltungsgebühren an.

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