Anwendungsgebiete bleiben verboten in der Arzt-Werbung

Veröffentlicht:

HAMM (eb). Nicht nur bei Patienten, sondern auch bei Ärzten gilt: Registrierte homöopathische Arzneimittel dürfen ihnen gegenüber nicht mit ihren Anwendungsgebieten beworben werden. Das hat das Oberlandesgericht Hamm klargestellt.

Im konkreten Fall ging es um Werbung für ein homöopathisches Produkt, die nur in einer Fachzeitschrift veröffentlicht wurde. In der Anzeige wurde darauf hingewiesen, dass das Arzneimittel gegen Nieren- und Harnwegserkrankungen sowie Erkrankungen der Leber und Gallenblase wirke.

Das Oberlandesgericht (OLG) sah darin ein Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz - anders als zuvor noch das Landgericht Bielefeld. Das hatte die Klage abgewiesen und im Grunde damit argumentiert, dass zwar das Heilmittelwerbeverbot bei Verbrauchern sinnvoll sei, weil diese vor Selbstmedikation geschützt werden sollen. Fachleute wie Ärzte dagegen wüssten, dass die Wirkung homöopathischer Arzneimittel nur sehr schwer nachgewiesen werden könne. Das OLG lehnte jedoch eine solche Einschränkung des Werbeverbots bei homöopathischen Arzneimitteln ab. Denn das Heilmittelwerbegesetz sehe eine solche Unterscheidung zwischen Verbrauchern und Fachkreisen nicht vor.

Das generelle Werbeverbot unter Angabe von Anwendungsgebieten gilt daher für homöopathische Arzneimittel, wenn diese nach dem Arzneimittelgesetz registriert sind oder von der Registrierung ganz abgesehen wurde.

Az.: I-4 U 218/09

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Berufspolitik

Abirateron-Regress: Urologen in Nordrhein berichten von bis zu 40.000 Euro

Abmahnungen schrecken Social-Media-Nutzer auf

Reels mit Musik: Die wichtigsten Regeln für Praxisteams

Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein Stempel mit der Aufschrift "Regress"

© Gina Sanders / stock.adobe.com |

Interview zum Vertragsarztrecht

Regress-Prävention: Wie Ärzte Formfehlern aus dem Weg gehen