Urteil zu Suchtmedizin

Approbation zu Recht entzogen

Im Strafverfahren freigesprochen, doch die Approbation trotzdem verloren: So erging es einem Arzt, der einem heroinabhängigen Patienten ungewöhnlich viele Tabletten verordnet hatte.

Veröffentlicht:

LÜNEBURG. Ärzte, die abhängigen Patienten große Mengen an unter das Betäubungsmittelrecht fallenden Medikamenten verordnen, müssen mit dem Entzug ihrer Approbation rechnen.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat jetzt eine entsprechende Entscheidung des Zweckverbands in Niedersachsen bestätigt.

Im entschiedenen Fall war der Patient langjährig drogenabhängig, unter anderem von Kokain und Heroin. Zuletzt konsumierte er noch Heroin und nahm Medikamente mit dem Sedativum Flunitrazepam. Das Medikament macht ebenfalls abhängig und unterfällt wegen seiner besonders hohen Wirkung ebenfalls dem Betäubungsmittelrecht.

Der Arzt hatte Flunitrazepam verordnet, damit der Patient leichter vom Heroin abkommen kann. Zur Begleitung des Entzugs auch während eines längeren Auslandsaufenthalts verschrieb der Arzt in nur fünf Tagen 900 Tabletten - bei regulärem Gebrauch ausreichend für mehrere Monate.

Der Patient nahm die Tabletten zusammen mit Heroin und fiel in eine stundenlange Ohnmacht. Ein Strafverfahren gegen den Arzt wurde eingestellt. Dennoch entzog der "Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung" dem Arzt seine Approbation, also seine Zulassung zum Arztberuf.

Zu Recht: "Aufgrund seines Fehlverhaltens ist der Kläger unwürdig zur Ausübung des ärztlichen Berufs", so das OVG Lüneburg. Die Verschreibung derart großer Mengen Flunitrazepams habe "die Gefahr ernsthafter Gesundheitsschäden" bedeutet.

Irgendwelche ärztlichen Kontrollen seien nicht gewährleistet gewesen. Der Arzt habe gewusst, dass der Patient heroinabhängig ist. Beides gemeinsam sei für den Patienten lebensbedrohlich gewesen. Zudem habe der Mediziner "wesentliche Bestimmungen des Betäubungsmittelrechts" missachtet. (mwo)

Az.: 8 LC 123/14

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

EU-Pharma Agenda: Impulse für die Arzneimittelversorgung in Deutschland

Arzneimittelversorgung in Deutschland und der EU: Status und Ausblick

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Morbus Crohn und Colitis ulcerosa

Chronisch entzündliche Darmerkrankung noch vor Ausbruch identifizieren

Lesetipps
Dass es in der Medizin zwischen Männern und Frauen relevante Unterschiede gibt, ist schon länger bekannt. Dennoch werden immer noch insbesondere Frauen häufig schlecht versorgt, weil beispielsweise beim Herzinfarkt frauentypische Symptome nicht richtig gedeutet werden.

© zagandesign / stock.adobe.com

Stärkere Verankerung im Studium

Gendermedizin: Vorbehalte in der Ärzteschaft gibt es immer noch

Ein Kind kratzt sich an der atopischen Haut in der Ellenbogenkuhle.

© Marina Terechowa / stock.adobe.com

Drei-Stufen-Schema

Atopische Dermatitis bei Kindern: Wie eine effektive Therapie aussieht

HSK im Fokus: Der Hauptstadtkongress 2024 findet von 26. bis 28. Juni in Berlin statt.

© Rolf Schulten

Themenseite

Hauptstadtkongress: Unsere Berichte im Überblick