Betriebliche Altersvorsorge

Arbeitgeberanteil zu niedrig?

Veröffentlicht:

BERLIN/MÜNCHEN. Die Verbraucherzentrale Bayern kritisiert den am Montag in Berlin vorgestellten Kompromiss der großen Koalition zum Betriebsrentenstärkungsgesetz. Die Verbraucherschützer kritisieren, dass Arbeitgeber mit dem Gesetz dazu verpflichtet werden sollen, 15 Prozent des Sparbeitrages zuzuschießen, wenn sich Arbeitnehmer für die Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersvorsorge entscheiden.

"Die betriebliche Entgeltumwandlung lohnt sich meist erst bei einem Arbeitgeberzuschuss von 40 Prozent", erläutert Merten Larisch, Altersvorsorgeberater der Verbraucherzentrale. Ansonsten sei es gerade für junge Menschen bis zum mittleren Alter besser, sich für andere Formen der Altersvorsorge zu entscheiden. (maw)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Wie Benchmarks Erfolg messen

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Welche Anlageklassen sich 2026 lohnen

* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein Stempel mit der Aufschrift "Regress"

© Gina Sanders / stock.adobe.com |

Interview zum Vertragsarztrecht

Regress-Prävention: Wie Ärzte Formfehlern aus dem Weg gehen