Arzneikostenregress auch nach über vier Jahren
KASSEL (mwo). Ärzten kann auch noch nach mehr als vier Jahren ein Arzneikostenregress drohen. Denn durch einen Prüfantrag einer Krankenkasse wird die Ausschlussfrist von vier Jahren unterbrochen, wie der Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel vor Kurzem entschieden hat.