Arzt darf am fremden Ärztehaus Werbung für seine Praxis machen
MANNHEIM (juk). Ärzte dürfen auf einer großen Videowand für sich werben - auch wenn sich der Bildschirm an einem Haus befindet, in dem nicht der Werbende selbst, sondern Kollegen ihre Praxis betreiben. Das Bezirksberufsgericht für Zahnärzte in Mannheim fand an einer solchen Reklame nichts Unkollegiales.