Arzt darf am fremden Ärztehaus Werbung für seine Praxis machen

MANNHEIM (juk). Ärzte dürfen auf einer großen Videowand für sich werben - auch wenn sich der Bildschirm an einem Haus befindet, in dem nicht der Werbende selbst, sondern Kollegen ihre Praxis betreiben. Das Bezirksberufsgericht für Zahnärzte in Mannheim fand an einer solchen Reklame nichts Unkollegiales.

Liebe Leserin, lieber Leser,

den vollständigen Beitrag können Sie lesen, sobald Sie sich eingeloggt haben.

Die Anmeldung ist mit wenigen Klicks erledigt und kostenlos.

Ihre Vorteile des kostenlosen Login:

  • Mehr Analysen, Hintergründe und Infografiken
  • Exklusive Interviews und Praxis-Tipps
  • Zugriff auf alle medizinischen Berichte und Kommentare

Registrieren können sich alle Gesundheitsberufe und Mitarbeiter der Gesundheitsbranche sowie Fachjournalisten. Bitte halten Sie für die Freischaltung einen entsprechenden Berufsnachweis bereit. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.
Mehr zum Thema

Digitalisierung

EU-Gesundheitsdatenraum: Schonfrist für kleine Praxen?

Schlagworte
Das könnte Sie auch interessieren
Radiologische Befundung mit Spracherkennung

© Nuance Communications GmbH

Cloudbasierte Spracherkennung

Radiologische Befundung mit Spracherkennung

Anzeige | Nuance Communications GmbH
KI-Workflow-Assistent & Dokumentationsbegleiter

© Nuance Communications GmbH

Digitalisierung der Dokumentation

KI-Workflow-Assistent & Dokumentationsbegleiter

Anzeige | Nuance Communications GmbH
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Die Newsletter der Ärzte Zeitung

» kostenlos und direkt in Ihr Postfach

Am Morgen: Ihr individueller Themenmix

Zum Feierabend: das tagesaktuelle Telegramm

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen