Landgericht

Arzt wegen fahrlässiger Tötung zu Geldstrafe verurteilt

Ein Arzt schickt einen Mann, der zuvor vom Fahrrad gestürzt war, heim. Der 74-jährige Patient stirbt daraufhin, der Mediziner wird angeklagt – und verurteilt.

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Bad Homburg/Frankfurt. Ein Arzt aus Bad Homburg ist am Mittwoch wegen der fahrlässigen Tötung eines Patienten zu einer Geldstrafe von 56000 Euro verurteilt worden.

„Hätte er sorgfältig gehandelt, wäre der Tod mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vermieden worden“, sagte der Vorsitzende Richter im Frankfurter Landgericht in seiner Urteilsbegründung. Der Patient hätte stationär aufgenommen werden müssen. Die Summe der Geldstrafe ergibt sich aus 80 Tagessätzen à 700 Euro.

Der erfahrene Hals-Nasen-Ohren-Arzt hatte im Bad Homburger Krankenhaus im Sommer 2018 einen 74-Jährigen behandelt, der am Vortag beim Sturz vom Rad mit dem Hals gegen den Lenker geprallt war. Eigentlich wäre der 59-Jährige als Belegarzt für den Mann in der Notaufnahme nicht zuständig gewesen, doch der einweisende Arzt des Patienten hatte ihn um die Untersuchung gebeten.

Dieser war wegen der Symptome wie die zunehmende Schwellung sowie der Einblutung am Hals und die klosige Sprache sehr besorgt um den älteren Mann gewesen, zumal dieser als Herzpatient Blutverdünner einnahm. Diese sorgten für eine Einschränkung der Blutgerinnung.

Verfahren gegen Assistenzärztin eingestellt

Vor dem Eintreffen des HNO-Arztes hatte bereits eine Assistenzärztin in der Klinik den Patienten untersucht. Schließlich schickten beide Mediziner den heiseren Mann mit dem dick geschwollenen Hals heim. Etwa eine Stunde später lief dieser zu Hause blau an, röchelte, fiel um und wurde bewusstlos. Er wurde mit dem Rettungswagen in eine andere Klinik gebracht, dort starb der Mann kurz darauf. Seine Atemwege waren zugeschwollen.

Der Staatsanwalt hatte eine etwas höhere Geldstrafe für den gut verdienenden Arzt gefordert, der Anwalt der Familie plädierte als Nebenkläger auf eine Bewährungsstrafe. Der Rechtsanwalt des Angeklagten meinte, sein Mandant habe nur einen Rat abgegeben, der Tatbestand der fahrlässigen Tötung sei nicht erfüllt; daher sei er freizusprechen.

Angeklagt gewesen war auch die 35 Jahre alte Assistenzärztin der Klinik, das Verfahren gegen sie wurde wegen geringer Schuld bereits eingestellt. Als Auflage muss sie 4000 Euro an die Witwe bezahlen. (dpa/lhe)

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