Tipps für die Abrechnung
Arztfälle sind fürs RLV relevant
NEU-ISENBURG (hpa). Bei der Abrechnung in BAG (Berufsausübungsgemeinschaften) hängt die Höhe des RLV in den meisten KVen immer noch von der Fallzahl des Vorjahresquartals ab. Hierbei werden Arztfälle, nicht nur Behandlungsfälle gerechnet.