Der Konkrete Fall
Auch Ärzte im Ruhestand brauchen Berufshaftpflicht
Wer als Arzt im Ruhestand erste Hilfe leistet oder Verwandte und Bekannte als Freundschaftsdienst unentgeltlich behandelt, sollte eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.
Wer als Arzt im Ruhestand erste Hilfe leistet oder Verwandte und Bekannte als Freundschaftsdienst unentgeltlich behandelt, sollte eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.
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