Direkt zum Inhaltsbereich

Auch Behinderte müssen Studiengebühren zahlen

Erst nach Ablauf der Regelstudienzeit können Gebühren erlassen werden. Alles andere benachteiligt gesunde Studenten, sagt das Verwaltungsgericht Göttingen.

Veröffentlicht:

GÖTTINGEN (pid). Behinderte Studenten haben in Niedersachsen keinen Anspruch auf einen Erlass des Studienbeitrages innerhalb der Regelstudienzeit. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden. Es wies damit die Klage eines Göttinger Biologie-Studenten ab, der bei einem Sportunfall einen Bandscheibenvorfall erlitten hatte. Ärztlichen Attesten zufolge war seitdem seine Studierfähigkeit deutlich reduziert. Der Student hatte daraufhin den Erlass der Studiengebühren beantragt, weil er wegen seiner Krankheit und Behinderung nicht seine volle Studienleistung erbringen könne. Er könne zudem keiner Arbeit nachgehen, um den Beitrag zu finanzieren. Da sich der Student noch innerhalb der Regelstudienzeit befand, wurde sein Antrag jedoch abgelehnt.

Nach Ansicht des Gerichts ist ein Erlass der Studiengebühren wegen einer Behinderung oder schweren Erkrankung erst nach einer Überschreitung der Regelstudienzeit möglich. Die Richter begründeten dies damit, dass es innerhalb der Regelstudienzeit ungewiss sei, ob es tatsächlich zu einer Studienzeitverlängerung komme. So könne unter Umständen durch besondere Anstrengungen die Regelstudienzeit doch eingehalten werden. Ein Erlass des Studienbeitrags innerhalb der Regelstudienzeit würde zudem Behinderte begünstigen, weil sie dann insgesamt weniger Abgaben entrichten müssten als gesunde Studierende.

Az.: 4 A 39/07

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Differenzierung ist entscheidend

INOCA/ANOCA: Welche Therapie ist die richtige?

Apps auf Rezept im Visier

Schutz vor Regress bei der DiGA-Verordnung

Lesetipps
Nahaufnahme eines Patient, der den Gesundheitsbereich der ChatGPT-App verwendet.

© Azulblue / stock.adobe.com

Digitalisierung

KI-Chatbots bieten 24/7-Sprechstunde für Patienten

Dass Sport einen positiven Effekt bei Patienten mit Depressionen hat, ist nichts Neues. Der Casus Knacksus ist die Motivation.

© Rifqi Muflih / stock.adobe.com

Motivierende Gesprächsführung

Wie motiviere ich Patienten mit Depression zu Sport?

Ein Arzt arbeitet mit einer KI-Anwendung.

© Deemerwha studio / stock.adobe.com

Von DiGA bis Chatbot

Wie KI hilft, die rheumatologische Versorgung zu verbessern