Auch bei Mängeln: Anwaltshonorar ist nicht kürzbar

DÜSSELDORF (eb). Ärzte können weder als Praxischefs noch als Privatperson ihrem Anwalt das Honorar kürzen, wenn dessen Tätigwerden für den Arzt ohne Erfolg bleibt.

Veröffentlicht:

Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf kürzlich entschieden. Denn der anwaltlichen Tätigkeit liege in der Regel ein Dienstvertrag zugrunde.

Und dieser besage, dass der Anwalt jeweils durch den konkreten Auftrag im Einzelnen spezifizierte Dienste und dabei grundsätzlich das bloße Tätigwerden, nicht aber einen Erfolg schulde.

Nur im Einzelfall, wenn sich die anwaltliche Tätigkeit auf eine spezifische, erfolgsorientierte Einzelleistung beschränke, könne ausnahmsweise ein Werkvertrag vorliegen - der eine Honorarkürzung erlaubt.

Der vereinbarte Vergütungsanspruch werde daher auch dann geschuldet, urteilten die Richter des OLG Düsseldorf, wenn die Dienstleistung in ihrer Qualität beeinträchtigt gewesen sei.

Az.: I-24 U 50/10

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Anwalt wurde erst zu früh, dann zu spät aktiv

Widerspruch gegen E-Mail einer KV-Mitarbeiterin lief ins Leere

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Wie ein gutes Offboarding gelingt

Wenn Mitarbeiter gehen: Praxisteams sollten diese acht Punkte beachten

Lesetipps
Ein älterer Herr, der einen medizinischen Fragebogen ausfüllt.

© buritora / stock.adobe.com

Metaanalyse

Subjektive Krankheitsbelastung bei Krebs prognostisch relevant