Auch ermächtigte Ärzte dürfen überweisen
DRESDEN (mwo). Auch ermächtigte Ärzte dürfen Patienten grundsätzlich an andere Kollegen überweisen. Das hat das Sozialgericht Dresden in einem aktuell veröffentlichten Eilbeschluss klargestellt.
DRESDEN (mwo). Auch ermächtigte Ärzte dürfen Patienten grundsätzlich an andere Kollegen überweisen. Das hat das Sozialgericht Dresden in einem aktuell veröffentlichten Eilbeschluss klargestellt.
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