Auch ermächtigte Ärzte dürfen überweisen
DRESDEN (mwo). Auch ermächtigte Ärzte dürfen Patienten grundsätzlich an andere Kollegen überweisen. Das hat das Sozialgericht Dresden in einem aktuell veröffentlichten Eilbeschluss klargestellt.
DRESDEN (mwo). Auch ermächtigte Ärzte dürfen Patienten grundsätzlich an andere Kollegen überweisen. Das hat das Sozialgericht Dresden in einem aktuell veröffentlichten Eilbeschluss klargestellt.
den vollständigen Beitrag können Sie lesen, sobald Sie sich eingeloggt haben.
Die Anmeldung ist mit wenigen Klicks erledigt und kostenlos.
Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.
Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.
Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.
Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!