Aufhebungsvertrag trotz angedrohter Kündigung gültig
STUTTGART (reh). Ein mit dem Arbeitgeber geschlossener Aufhebungsvertrag, der zustande gekommen ist, weil der Arbeitgeber zuvor eine außerordentliche Kündigung angedroht hat, kann nicht in jedem Fall angefochten werden. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein hervor. Zumindest dann nicht, wenn der Arbeitgeber einer Altenpflegerin - wie in dem verhandelten Fall - aufgrund detaillierter Vorwürfe mehrerer Mitarbeiter davon ausgegangen ist, sie habe Heimbewohner misshandelt und beschimpft. Und wenn er genau aus diesem Grund eine fristlose Kündigung in Erwägung gezogen habe, das berichtet der Kieler Fachanwalt für Arbeitsrecht Jens Klarmann.Klarmann: "Die 1948 geborene Klägerin war seit 1999 in dem von der Beklagten betriebenen Alten- und Pflegeheim als Pflegekraft beschäftigt.
Nachdem die Pflegedienstleiterin im Februar 2008 von Anschuldigungen über die Klägerin (gewaltsames Füttern und Zähneputzen, Zufügen von Hämatomen durch grobe Pflegehandlungen) Kenntnis erlangte, befragte sie hierzu mehrere Pflegekräfte und hörte im Anschluss die Klägerin in einem Personalgespräch zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen an. Der Personalleiter hielt der Klägerin vor, dass der Verdacht bestehe, sie verletze ihr im Nachtdienst anvertraute Schutzbefohlene durch physische und psychische Gewalt." Die Klägerin habe die Vorwürfe abgestritten. Worauf ihr der Personalleiter den Ausspruch einer fristlosen Kündigung androhte. Als Alternative hatte er ihr den Abschluss eines Auflösungsvertrages angeboten.
Az.: 2 Sa 223/09