Aufklärung zu Schönheits-Op am Vorabend ist zu spät
FRANKFURT AM MAIN (pei). Werden Patienten erst am Vorabend einer Schönheitsoperation über mögliche kosmetische und medizinische Folgen aufgeklärt, kann das einen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz begründen. Das gilt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main selbst dann, wenn die Operation fachgerecht ausgeführt wurde.