Positionspapier
SpiFa will eine HZV nur im Kombipack mit Facharztverträgen
Der Facharztverband SpiFa konkretisiert seine Vorstellungen zur Hausarztzentrierten Versorgung: Einen Zwang zur HZV für Krankenkassen solle es nur noch geben, wenn auch Facharztverträge mit im Boot sind.
Veröffentlicht:
Die Spitzenverband der Fachärztinnen und Fachärzte will die Pflicht für Krankenkassen, Hausarztverträge auflegen zu müssen, relativieren. Der Kontrahierungszwang solle künftig nur noch dann gelten, wenn die HzV zusammen mit Facharztverträgen vereinbart wird.
© kpa-Royal / [M] Stepan Thomaier
Berlin. Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) hat sich in der anschwellenden Debatte über ein Primärarztsystem positioniert.
Man unterstütze eine Pflicht für Krankenkassen, Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) zu schließen nur dann, wenn diese mit Facharztverträgen verknüpft werden. Dazu verweist der SpiFa auf ein Positionspapier zu Selektivverträgen, das er gemeinsam mit den Mitgliedsverbänden erarbeitet habe.
Als Referenz dienen die Vollversorgungsverträge von AOK Baden-Württemberg und Bosch BKK, die dort in den vergangenen 15 Jahren etabliert worden sind. Nach Vorstellung des SpiFa sollte es künftig einen bundesweit einheitlichen Basisvertrag geben, in dem HZV und fachärztliche Versorgung kombiniert sind und der um regionale Besonderheiten ergänzt wird. „Die Teilnahme soll für die Ärztinnen und Ärzte freiwillig, unbürokratisch und digitalisiert möglich sein – auf Grundlage einer unbudgetierten, betriebswirtschaftlich fundierten Vergütung“, heißt es dazu.
Selektivverträge als „Innovationsmotor“
SpiFa-Vorstandsmitglied Dr. Norbert Smetak, der als Kardiologe in Baden-Württemberg niedergelassen ist, bezeichnet Selektivverträge als einen „Innovationsmotor“. Im Südwesten habe die Kombination aus HZV in Verbindung mit Facharztverträgen ihren Mehrwert für die Patientenversorgung beweisen können. Es sei belegt, dass insbesondere chronisch Kranke von diesen abgestimmten Behandlungsstrukturen profitierten.
Smetak sprach sich dafür aus, das baden-württembergische Modell bundesweit auszurollen. Dabei sollte die Teilnahme für Ärztinnen und Ärzte sowie Versicherte freiwillig bleiben. Sinnvoll wäre es, wenn Wahltarife im SGB V so gestärkt werden, dass für Versicherte finanzielle Anreize zur Teilnahme entstehen, heißt es in dem Positionspapier. (fst)