Versicherungstipp

Augen auf bei Übernahme des Versicherers!

Ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt für Versicherte auch dann, wenn Versicherer ihren Namen ändern.

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Köln. Kunden sollten wachsam sein, wenn ein Versicherer seinen Namen ändert und den Vertrag umstellt, warnt der Bund der Versicherten (BdV). Der Leistungsumfang kann sich bei einer solchen Umfirmierung durchaus ändern.

Deshalb lohnt ein Blick in die Versicherungsbedingungen, empfehlen die Verbraucherschützer. „Versicherte sollten diese grundsätzlich vor Vertragsabschluss sorgsam prüfen, auch wenn es lästig ist“, betont BdV-Sprecherin Bianca Boss. „Das erspart Ärger im Schadenfall.“

Der Verband verweist auf das Beispiel des Kfz-Versicherers AllSecur, der in die Allianz Direct übergegangen ist. So entfällt bei der Allianz Direct der Rabattschutz. Die Folge: Nach einem Schaden werden die Kunden in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse eingestuft.

Außerdem reduziert sich die sogenannte Ruheversicherung von 18 auf sechs Monate. Auch wenn sich die Bedingungen durch die Umstellung verschlechtern, kommen die Kunden nicht durch ein Sonderkündigungsrecht aus dem Vertrag heraus, so der BdV. Ein Sonderkündigungsrecht haben sie nur, wenn sich der zu zahlende Beitrag erhöht. (iss)

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