Ausgaben für Fortbildung muss Fiskus anerkennen
MÜNCHEN (eb). Die Kosten für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen können beim Finanzamt als Werbungskosten geltend gemacht werden - auch wenn der Lehrgang im Ausland stattfindet. Dazu muss allerdings ein konkreter Zusammenhang mit der Berufstätigkeit bestehen, wie der Bundesfinanzhof entschieden hat.