Direkt zum Inhaltsbereich

Ärzteversorgung

Ausschluss nach Umzug rechtens

LÜNEBURG (mwo). Wenn Ärzte in ein anderes Bundesland umziehen, müssen sie gegebenenfalls einen Ausschluss aus ihrem bisherigen Ärzteversorgungswerk hinnehmen. Entsprechende Satzungsregelungen sind zulässig und wirksam, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg in einem Beschluss zur Ärzteversorgung Niedersachsen entschied.

Veröffentlicht:

Die Klägerin ist Ärztin und seit 1992 Pflichtmitglied der Ärzteversorgung Niedersachsen. 1996 zog sie nach Sachsen und 2000 nach Nordrhein-Westfalen, die Mitgliedschaft in Niedersachsen blieb jeweils freiwillig bestehen.

2005 änderte das Versorgungswerk allerdings seine Satzung. Danach ist die freiwillige Mitgliedschaft in der Ärzteversorgung Niedersachsen weitgehend ausgeschlossen, wenn Ärzte Pflichtmitglied eines anderen Versorgungswerks werden.

Erfolglose Klage

2009 zog die Ärztin nach Berlin und wurde Pflichtmitglied des dortigen Versorgungswerks. Die Ärzteversorgung Niedersachsen wollte nun auch eine freiwillige Mitgliedschaft nicht mehr erlauben und schloss die Ärztin aus.

Ihre Klage blieb ohne Erfolg: Die Satzung sehe eine weitere, auch freiwillige Mitgliedschaft nicht mehr vor, so das OVG. Dies sei weder willkürlich noch diskriminierend.

Auch gebe es sachliche Gründe für eine entsprechende Regelung, etwa die Bindung der Versorgungswerke an die jeweilige regionale Ärztekammer. Dort sei die Ärztin nach ihrem Wegzug ebenfalls kein Mitglied mehr.

Az.: 8 LA 75/11

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neudefinition mit praktischen Konsequenzen

COPD: Schon ab einer moderaten Exazerbation in Gruppe E!

Kaum erforscht

Mit Lungenfibrose wird das Sexleben zum Problem

Lesetipps
Es muss nicht immer die ganze Packung sein. Bei Abklingen der Symptome reicht oft eine kürzere Dauer der Antibiotikatherapie.

© umang / stock.adobe.com

Kürzer ist oft besser

Wann ein Antibiotikum früher abgesetzt werden kann