Ausschluss von Lebenspartnern bei der Ärzteversorgung ist rechtens
LEIPZIG (pei). Hinterbliebene aus Lebenspartnerschaften haben keinen Anspruch auf eine Rente aus der Ärzteversorgung. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
LEIPZIG (pei). Hinterbliebene aus Lebenspartnerschaften haben keinen Anspruch auf eine Rente aus der Ärzteversorgung. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
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