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Aut idem - juristische und medizinische Bedenken wachsen

NEU-ISENBURG (juk/ger). Seit einem Jahr gilt: Wenn Ärzte auf dem Rezept kein Kreuz bei "aut idem" setzen, sind Apotheker dazu verpflichtet, Arzneimittel durch preisgünstigere zu ersetzen. Die Bedenken dagegen wachsen.

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Die Aut-idem-Regeln führen Ärzte auf ein gefährliches Terrain - medizinisch wie haftungsrechtlich. Ärzte, die die Substitution zulassen, verlören die Kontrolle über die Medikation, sagt Arztrechtler Professor Christian Dierks aus Berlin.

Denn Apotheker müssen laut Gesetz das verordnete Präparat durch ein preisgünstigeres, meist rabattbegünstigtes wirkstoffgleiches Arzneimittel ersetzen. Die Schlussfolgerung des Juristen: "Aus haftungsrechtlicher Sicht darf Aut idem nur dann zugelassen werden, wenn man als Arzt sicher weiß, dass alle Arzneimittel, die zur Substitution in Frage kommen, in gleicher Weise zur Behandlung geeignet sind."

Präparate mit geringer therapeutischer Breite wie Antiepileptika sollten deshalb nicht zur Substitution freigegeben werden, empfiehlt Dierks. Darauf hatten, wie berichtet, vor kurzem auch Epilepsie-Experten und Pharmakologen hingewiesen. Die Begründung: Gut eingestellte Epileptiker könnten aufgrund der unterschiedlichen Galenik des substituierten Präparates entgleisen.

Ein Jahr nach dem Start der erweiterten Autidem-Regel ist es Zeit für eine Bilanz: Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Wie läuft die Zusammenarbeit mit Apothekern in Ihrer Nähe? Ihre Meinung ist gefragt, schreiben Sie uns!

Lesen Sie dazu auch: Haftung der Ärzte bleibt auch bei Aut idem

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