BGH: Bei Selbstzahler-Leistungen sind Ärzte an die GOÄ gebunden
KARLSRUHE (mwo). Ärzte sind bei Privatabrechnungen grundsätzlich an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gebunden. Das gilt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs auch für Selbstzahlerleistungen.