BGH: Ebay-Kunden haften nicht für Konto-Missbrauch

KARLSRUHE (dpa). Ebay-Kunden haften nicht, wenn jemand anderes unter ihrem Namen Angebote ins Internet stellt. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem am Mittwoch verkündeten Urteil.

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Demnach muss es sich der Inhaber eines Ebay-Kontos nicht zurechnen lassen, wenn jemand ohne sein Wissen unbefugt das Konto für eine Internet-Auktion nutzt.

Im konkreten Fall war auf dem Ebay-Konto einer Frau eine Gastronomieeinrichtung im Schätzwert von mehr als 30.000 Euro zur Versteigerung eingestellt worden. Die Kontoinhaberin nahm das Angebot einen Tag später aus dem Netz - sie sagte, ihr Ehemann habe die Einrichtung ohne ihr Wissen eingestellt.

Aus diesem Grund sei sie nicht an das Angebot gebunden, entschied der BGH. Sie müsse sich das Angebot nicht zurechnen lassen - selbst wenn sie ihre Zugangsdaten nicht sorgfältig aufbewahrt hatte.

Az.: VIII ZR 289/09

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