Tödliche Hausgeburt

BGH bestätigt Haftstrafe für Ärztin

Eine Hausgeburt mit tödlichen Folgen für das Kind endet für eine Ärztin und Hebamme nun im Gefängnis.

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KARLSRUHE. Eine Ärztin und Hebamme, die trotz erheblicher Komplikationen an einer "natürlichen Geburt" in einem Hotel festgehalten hatte, muss für sechs Jahre und neun Monate ins Gefängnis.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte jetzt ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Dortmund wegen "Totschlags durch Unterlassen".

Die Angeklagte galt als erfahrene Ärztin und Hebamme, die Geburten zu Hause oder in ihrer Praxis begleitet. Für eine "natürliche Geburt" trotz Beckenlage war ein deutsches Ehepaar extra aus Lettland nach Unna angereist. Die Wehen setzten dort im Hotel am frühen Morgen ein. Weil auch die Fruchtblase platzte, konnte das Paar nicht mehr in die Praxis kommen.

Dennoch kam die heute 62-jährige Ärztin erst zwölf Stunden nach Einsetzen der Wehen in das Hotel. Dort stellte sie einen Mekonium-Abgang fest, drei Stunden später einen weiteren. Erst nach insgesamt rund 18 Stunden kam das später Greta benannte Kind zur Welt und starb direkt nach der Geburt.

Die einschlägigen Leitlinien raten bei Beckenlage zur Geburt in einer Klinik. Weil die Ärztin hier trotz erheblicher Komplikationen auch nach dem zweiten Mekonium-Abgang noch an einer "Hausgeburt" festhielt, sah das Landgericht Dortmund die Schwelle von der "bewussten Fahrlässigkeit" zum "Totschlag durch Unterlassen" überschritten.

Es verurteilte die Ärztin 2014 zu einer Haftstrafe und einem lebenslangen Berufsverbot.

Den Eltern muss sie 50.000 Euro Schmerzensgeld zahlen und Schadenersatz unter anderem für psychische Folgeschäden leisten. Der BGH wies die Revision der Ärztin nun ab, das Dortmunder Urteil ist damit rechtskräftig. (mwo)

Az.: 4 StR 428/15

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war der Leitspruch meines Geburtshilfe-Dozenten Dr. McInerny in Australien. Weltweit sind sich alle Experten einig, wie problematisch bzw. für Mutter und Kind vital bedrohlich eine Becken-End-Lage intrapartal auch noch mit zweimaligem Mekonium-Abgang ist.

Bei einer Hausgeburt mit insgesamt 18-stündigem Geburtsvorgang und bekannter Becken-End-Lage erst etwa 12 Stunden nach Wehen-Beginn überhaupt im Hotelzimmer als improvisiertem Kreißsaal zu erscheinen und aus ideologischer Verblendung ("Wegen ihrer inneren Einstellung messe sie keine Herztöne des ungeborenen Kindes und kläre die Schwangeren nicht über bestimmte Risiken auf") zu handeln, hat selbst die BGH-Richter verblüffen müssen.

Eine inkompetent und ideologisiert handelnde Ärztin und Hebamme hatte sich gegen die schwangere Patientin und ihr Kind in größter Lebensnot und Gefahr verschworen. Deswegen hat der Bundesgerichtshof das entsprechende Urteil des Landgerichts Dortmund wegen "Totschlags durch Unterlassen" ausdrücklich als rechtswirksam bestätigt.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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