Beratungsfehler

BGH stärkt Anleger

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat Anleger gestärkt, die für eine gescheiterte Geldanlage Schadenersatz wegen schlechter Beratung verlangen wollen.

Sie müssen dafür Formulierungen des Beratungsgesprächs nicht wörtlich wiedergaben, wie der BGH in einem am 4. Januar 2013 schriftlich veröffentlichten Urteil entschied.

Danach reicht es aus, wenn der Anleger die "Angaben und Versäumnisse des Beraters oder Vermittlers in ihrem inhaltlichen Kerngehalt wiedergibt".

Im Streitfall hatte ein Anlageberater einen Kraftfahrer in seiner Wohnung aufgesucht und ihm eine Unternehmensbeteiligung als atypisch stiller Gesellschafter vermittelt. Doch die Anlage war ein Flop. Nach acht Jahren war die Anlagegesellschaft insolvent. (mwo)

BGH-Urteil, Az.: III ZR 66/12

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tipps beim DGIM-Kongress

Urinteststreifen und Harnwegsinfektion: Achtung, Fallstricke!

Lesetipps
Es dreht sich.

© visualpower / stock.adobe.com

Neue transsektorale S3-Leitlinie

Diagnose und Management des Delirs – so geht’s!

Der 131. Internistenkongress findet vom 3. bis 6. Mail statt. Das Motto lautet „Resilienz – sich und andere stärken“.

© Sophie Schüler

Übersichtsseite

DGIM-Kongress: Unsere aktuellen Beiträge im Überblick