Im April

BGH urteil zu Erste Hilfe-Pflicht für Lehrer

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KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird am 4. April über die Pflicht von Lehrern zur Ersten Hilfe im Unterricht entscheiden. Der BGH verhandelte am Donnerstag einen sechs Jahre zurückliegenden Fall (Az. III ZR 35/18).

Ein Schüler war beim Schulsport plötzlich bewusstlos geworden. Der damals 18-jährige Gymnasiast erlitt irreversible Hirnschäden wegen mangelnder Sauerstoffversorgung. Er ist heute zu 100 Prozent schwerbehindert.

„Das hätte so nicht sein müssen, wenn entsprechend Hilfe geleistet worden wäre“, sagte sein Vater mit Tränen in den Augen am Rande der Verhandlung. Sein heute 24-jähriger Sohn hat das Land Hessen wegen unzureichender Erste-Hilfe-Maßnahmen verklagt.

Er fordert mindestens 500 000 Euro Schmerzensgeld, gut 100 000 Euro für die Erstattung materieller Schäden, eine monatliche Mehrbedarfsrente von etwa 3000 Euro sowie die Feststellung, dass Hessen auch für künftige Kosten aufkommen soll.

In den Vorinstanzen hatte seine Klage keinen Erfolg. Es sei nicht sicher, ob mögliche Fehler der Lehrer bei der Ersten Hilfe sich kausal auf den Gesundheitszustand des Klägers ausgewirkt hätten. Dagegen richtet sich die Revision vor dem BGH. (dpa)

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