BSG mahnt effektive Prüfung an

KASSEL (mwo). Auf Antrag einer Krankenkasse sind die Prüfgremien zu einer "effektiven Wirtschaftlichkeitsprüfung verpflichtet". Das hat der Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel in seiner jüngsten Sitzung bekräftigt.

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Im Streitfall hatte der Beschwerdeausschuss Rheinland-Pfalz die Umsätze einer zahnärztlichen Gemeinschaftspraxis um Praxisbesonderheiten bereinigt und danach festgestellt, die Behandlungsweise der Praxis sei nicht offensichtlich unwirtschaftlich.

Die Grenze unwirtschaftlicher Behandlung wird normalerweise bei 40 bis 50 Prozent über dem Fachgruppendurchschnitt angesetzt.

20 bis 30 Prozent angemessen

Dieser Wert ist aber zu hoch, wenn es sich bereits um bereinigte Umsätze handelt, urteilte nun das BSG. Angemessen könnten danach in solchen Fällen 20 bis 30 Prozent sein.

Das Kasseler Urteil hat durch die Einführung der RLV deutlich an Bedeutung verloren, weil die Kassen seitdem kaum noch Prüfanträge stellen.

Az.: B 6 KA 38/10 R

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