Direkt zum Inhaltsbereich

Urteil

BSG weist Masseure und Bademeister ab

Dass die manuelle Therapie den Physiotherapeuten vorbehalten ist, widerspricht nicht der Berufsfreiheit.

Veröffentlicht:

KASSEL. Die Abrechnung der manuellen Therapie zulasten der gesetzlichen Krankenkassen ist Sache der Physiotherapeuten. Masseure und medizinische Bademeister dürfen sie auch mit entsprechender Weiterbildung nicht für GKV-Patienten erbringen, entschied kürzlich das Bundessozialgericht.

Grundlage der manuellen Therapie sind spezielle Handgriff- und Mobilisationstechniken. Physiotherapeuten benötigen hierfür eine Weiterbildung von mindestens 260 Unterrichtseinheiten. Inzwischen gibt es auch Masseure und medizinische Bademeister mit vergleichbarer Weiterbildung.

So hatte in einem der entschiedenen Fälle ein ausgebildeter Masseur und medizinischer Bademeister eine Weiterbildung "Manuelle Therapie" im Umfang von 340 Unterrichtseinheiten erfolgreich abgeschlossen. Dennoch verweigerten die Kassen die Abrechnungsgenehmigung. Darin sieht er einen unzulässigen Eingriff in die Berufsfreiheit.

Doch "gegen diese getroffenen rahmenvertraglichen Vereinbarungen bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken", urteilte nun das Bundessozialgericht. Die Einschränkung betreffe nur bestimmte Leistungen und daher nicht den Kernbereich der Berufsfreiheit und ebenso nicht die Berufswahlfreiheit. Daher reiche eine untergesetzliche Regelung aus. Hier stütze sie sich auf das Sozialgesetzbuch und die ebenfalls gesetzlich verankerte Heilmittelrichtlinie.

Inhaltlich habe der Gesetzgeber die Trennung zwischen Physiotherapie und Massage/medizinisches Badewesen bewusst beibehalten. Es handele sich um "zwei voneinander völlig getrennte Ausbildungsberufe mit unterschiedlichen Ausbildungszielen". Dabei seien Bewegungstherapien, zu denen die manuelle Therapie gehöre, bei Masseuren und Bademeistern "nur am Rande" umfasst. "Fachliche Differenzierungen und Spezialisierungen" seien auch unumgänglich. (mwo)

Bundessozialgericht

Az.: B 3 KR 24/15 R

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Berufsobergericht für Heilberufe Berlin

Urteil: Kein Maulkorb für Ärzte wegen Äußerungen zu COVID-Pandemie

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Haustiere

Kasuistik: Was passieren kann, wenn der Hund die Wunde ableckt

Patienten häufig überwässert

Praxistipps zur Hyponatriämie: „Trinken nur bei Durst!“

Lesetipps
Ein Kleinkind kratzt an einem juckenden Ausschlag in der Nabelregion.

© shangarey / stock.adobe.com

Hausärztin gibt Tipps

Darauf ist in der Kommunikation mit Skabies-Patienten zu achten

Nicht alles können Ärzte in der Rheumatologie delegieren – die strukturierte Vorbereitung einer Anamnese allerdings schon.

© auremar / stock.adobe.com

Aufgabenteilung

Wie Delegation in der Rheumatologie funktionieren kann

Eine Frau hat einen kleinen Ventilator in der Hand.

© Marcus Brandt/dpa

Auf einen Blick

Unsere Beiträge zum Thema Hitze in der Übersicht