Bank haftet nicht für Zertifikate

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG (reh). Inhaber von Zertifikaten, die im Rahmen der Finanzkrise große Verluste hinnehmen mussten und nicht rechtzeitig von ihrer Bank informiert wurden, sollten nicht allzu sehr auf Schadenersatz hoffen. So die Einschätzung der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei TILP Rechtsanwälte in Kirchentellinsfurt.

Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Az.: XI ZR 63/05) würden sich selbst bei Bestehen eines Beratungsvertrages "keine fortdauernden Überwachungs- und Beratungspflichten" der Bank hinsichtlich der von ihr empfohlenen Wertpapiere ergeben. Laut einem anderen BGH-Urteil aus 1993 (Az.: XI ZR 12/93) sei es sogar fraglich, ob Anleger darüber aufzuklären sind, dass ein Emittent auch einmal pleite gehen kann.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Bei HPV-Nachweis: Sollte nun auch der Ehepartner geimpft werden?

Lesetipps
Schild eines Hautarztes mit den Öffnungszeiten.

© Dr. Hans Schulz, Bergkamen

Dermatologische Komplikationen

Was tun, wenn beim Diabetes die Haut Ärger macht?