Banken müssen Bauherren vor Wucher warnen

KARLSRUHE (hai). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem neuen Urteil die Rechte privater Immobilienkäufer erheblich gestärkt.

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Danach sind kreditgebende Banken schadensersatzpflichtig, wenn sie Kunden vor Abschluss eines Darlehensvertrags nicht darüber aufklären, dass der Kaufpreis erheblich über dem Verkehrswert des zu Steuersparzwecken gekauften Hauses oder der Wohnung liegt. Andernfalls muss das Kreditinstitut den Kunden finanziell so stellen, als habe er die überteuerte Immobilie nicht erworben.

Dies gilt nicht nur, wenn bewiesen werden kann, dass die Bank tatsächlich Kenntnis davon hatte, dass der Kaufpreis deutlich über dem Marktwert der Immobilie lag. "Die Haftungspflicht des Kreditinstituts greift nach dem Urteil bereits dann, wenn sich der Bank die Erkenntnis eines überteuerten Immobilienkaufs aufdrängen musste", sagt der Münchner Anlegerschutzanwalt Peter Mattil. Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Bank eine Eigentumswohnung finanziert, deren Kaufpreis über 100 Prozent über dem Marktwert lag. Mit dem Urteil stärke der BGH die Position von Schrottimmobilienopfern, so der Nürnberger Anwalt Siegfried Reulein. Dubiose Vertriebe hatten in den 1990er Jahren überteuerte Eigentumswohnungen als Kapitalanlageobjekte verkauft. Dabei wurden mehr als 100 000 Anleger geschädigt.

Urteil des Bundesgerichtshofs Az.: XI ZR 221/07

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