Banken müssen auf Provisionen hinweisen

KARLSRUHE (mwo). Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Rückvergütungen bei Geldanlagen ist felsenfest.

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Es gibt keinen Grund, davon abzurücken, heißt es in einem jetzt veröffentlichten Leitsatzbeschluss.

Die Richter bekräftigten, dass Banken ihre Kunden auf Provisionen hinweisen müssen, die sie für die Vermittlung einer Geldanlage erhalten.

Az.: XI ZR 191/10

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