Lehman-Pleite

Banken mussten nicht über Provisionen informieren

Müssen Banken ihre Kunden über Provisionen informieren, die sie für verkaufte Anlagen erhalten? Nein, hat jetzt der Bundesgerichtungshof im Fall von Lehman Brothers erneut entschieden.

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KARLSRUHE (mwo). Beim Verkauf von Zertifikaten der US-Pleitebank Lehman Brothers mussten deutsche Banken Anleger nicht über von Lehman gezahlte Provisionen informieren.

Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bekräftigt. Danach müssen Banken nur dann über Provisionen aufklären, wenn diese in dem vom Kunden zu zahlenden Preis enthalten sind.

Die Anleger hatten bei der Commerzbank im Februar 2007 "Global Champion Zertifikate" der niederländischen Lehman-Tochter für 20.000 beziehungsweise 320.000 Euro gekauft.

Der Wert der Zertifikate war an drei Aktienindizes gekoppelt. Lehman in den USA stellte "Bonuszahlungen" von 8,75 Prozent in Aussicht und garantierte die Rückzahlung der Einlagen.

Mit der Lehman-Pleite im September 2008 waren diese Garantie und damit auch die Zertifikate wertlos.

Mit ihren Klagen forderten die Anleger Schadenersatz von der Commerzbank. Sie habe nicht genug über die Zertifikate informiert und eine Provision von 3,5 Prozent verschwiegen, die Lehman an die Commerzbank gezahlt habe.

In den Vorinstanzen gab das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt dem Anleger Recht, das OLG Düsseldorf wies die zweite Klage ab.

Der BGH bekräftigte nun seine Urteile in vergleichbaren Fällen vom Juni 2012. Die Pflicht zur Aufklärung der Kunden über Provisionen beziehe sich danach nur auf Rückvergütungen oder Kick-backs.

Das sind Provisionen, die in den vom Kunden gezahlten Betrag eingepreist sind und dann vom Verkäufer (hier Lehman) an den Vermittler (hier Commerzbank) zurückfließen. Hier aber habe der Anlagebetrag dem Nennwert der Papiere entsprochen.

Die Provisionen habe Lehman zusätzlich gezahlt. Eine Informationspflicht darüber habe daher nicht bestanden, so der BGH. Generell müsse eine Bank bei Festpreisgeschäften nicht offenlegen, wo und wie sie ihre Gewinne macht.

Mit diesem Argument hatte der BGH schon im September 2011 die Klage eines Lehman-Anlegers gegen die Sparkasse Hamburg abgewiesen.

Im ersten der beiden neuen Fälle soll nun das OLG Frankfurt weitere Angriffe des Anlegers gegen die Beratung der Commerzbank prüfen. Im Düsseldorfer Fall ist die Klage endgültig gescheitert.

Az.: XI ZR 367/11

Az.: XI ZR 368/11

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