Baukostenzuschuss darf nur einmal verlangt werden

KARLSRUHE (mwo). Hauseigentümer müssen nur ein einziges Mal für den Anschluss ihres Gebäudes an die Wasserversorgung bezahlen. Wird der Anschluss später erneuert oder verlegt, kann das Versorgungsunternehmen nicht erneut einen Baukostenzuschuss verlangen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

Veröffentlicht:

Der Kläger hatte sein Haus in Mecklenburg-Vorpommern schon zu DDR-Zeiten gekauft. Das Grundstück wurde damals rückseitig an die Wasserversorgung angeschlossen. 2005 wurde der Anschluss auf die Straßenseite verlegt und der Versorger forderte erneut deneinen Baukostenzuschuss von 1246 Euro.

Die Kosten für die Unterhaltung oder eine Erneuerung des Anschlusses könne das Versorgungsunternehmen dagegen nicht gesondert in Rechnung stellen.

Az.: VIII ZR 23/11

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Frauenärztin und Aufklärerin auf Instagram

Dr. Annika Schauer: Gynfluencerin und Wies’n-Kellnerin

Lesetipps
Eine ältere Frau bekommt eine Impfung in den rechten Oberarm.

© David Pereiras / Stock.adobe.com

RCTs und Real-World-Evidenz

Wie gut die RSV-Impfung bei Erwachsenen wirkt – und ankommt