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Baukostenzuschuss darf nur einmal verlangt werden

KARLSRUHE (mwo). Hauseigentümer müssen nur ein einziges Mal für den Anschluss ihres Gebäudes an die Wasserversorgung bezahlen. Wird der Anschluss später erneuert oder verlegt, kann das Versorgungsunternehmen nicht erneut einen Baukostenzuschuss verlangen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

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Der Kläger hatte sein Haus in Mecklenburg-Vorpommern schon zu DDR-Zeiten gekauft. Das Grundstück wurde damals rückseitig an die Wasserversorgung angeschlossen. 2005 wurde der Anschluss auf die Straßenseite verlegt und der Versorger forderte erneut deneinen Baukostenzuschuss von 1246 Euro.

Die Kosten für die Unterhaltung oder eine Erneuerung des Anschlusses könne das Versorgungsunternehmen dagegen nicht gesondert in Rechnung stellen.

Az.: VIII ZR 23/11

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