Wirtschaftlichkeitsprüfung

Bayern will zweigleisig prüfen

In Bayern schickt man sich an, die Wirtschaftlichkeitsprüfung für Arzneimittel zu reformieren. Quoten sollen künftig Generika steuern, Leitlinien die Verordnung von neuen Arzneien.

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Die Verordnung begründen: Bei der KV Bayern soll das demnächst nach unterschiedlichen Logiken laufen - für Standardwirkstoffe einerseits, für hochpreisige Innovationen andererseits.

Die Verordnung begründen: Bei der KV Bayern soll das demnächst nach unterschiedlichen Logiken laufen - für Standardwirkstoffe einerseits, für hochpreisige Innovationen andererseits.

© Klaus Rose

MÜNCHEN. Die Kassenärztliche Vereinigung und die Krankenkassen in Bayern wollen neue Wege bei der "Wirtschaftlichkeitsprüfung Arzneimittel" im Sinne einer Wirkstoffprüfung gehen: Künftig soll zwischen Standardarzneimitteln im generikafähigen Markt einerseits und den Besonderen Arzneimitteln andererseits unterschieden werden.

Mit der neuen Wirtschaftlichkeitsprüfung solle erreicht werden, dass künftig die Kassen die Verantwortung für die Arzneimittelpreise und das Morbiditätsrisiko übernehmen, während die Verantwortung für die Wirkstoffprüfung bei kostenträchtigen Indikationsgruppen von den jeweiligen Fachgruppen getragen werden soll, erläuterte der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), Dr. Wolfgang Krombholz, bei der Vertreterversammlung.

Die Ärzte seien für eine sachgerechte und wirtschaftliche Verordnungsweise, nicht jedoch für die Preispolitik der Pharmaindustrie verantwortlich, ergänzte der Arzneimittelexperte der KVB, Johann Fischaleck.

Durch die neue Wirtschaftlichkeitsprüfung sollen Ungerechtigkeiten vermieden werden, die bisher entstanden sind, weil die Versorgungstiefe und Versorgungsbreite der einzelnen Praxen nicht berücksichtigt wurden. Auch sei es immer wieder zu unnötigen Prüfungen gekommen, berichtete Fischaleck.

Kassen wollen erst mal schauen

Die bisherige Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Durchschnittswerten sei zudem innovationsfeindlich, da Ärzte, die sich an Therapieleitlinien halten, unter Umständen eher Gefahr laufen, unwirtschaftlich zu verordnen.

Für die Besonderen Arzneimittel soll deshalb künftig eine Fachkommission eingerichtet werden, in der unter anderem auch Experten aus den Fachgruppen sowie Pharmakologen vertreten sind.

Sie werden dann die Aufgreifkriterien und Prüfmodalitäten zur Verordnung der Besonderen Arzneimittel ausarbeiten. Die Therapieleitlinien der jeweiligen Fachgesellschaften würden dabei sicher berücksichtigt, erklärte Fischaleck.

Bei der wirtschaftlichen Verordnung von Standardarzneimitteln gehe es vor allem darum, Generikaquoten in den verschiedenen Indikationsgebieten unter Berücksichtigung des jeweiligen Fachgruppendurchschnitts zu erreichen beziehungsweise einzuhalten. Dabei soll eine Saldierung der Zielerreichung in den jeweiligen Substanzgruppen erfolgen.

"Die Kassen stehen dem Konzept grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber", versicherte Fischaleck. Allerdings seien noch einige Fragen offen.

Beispielsweise sei noch nicht geklärt, ob die Saldierung der Verordnungsquoten von Standardarzneimitteln auf der Grundlage von Tagesdosen oder Eurobeträgen erfolgen soll. Zudem wollen die Kassen die neue Prüfsystematik zeitlich begrenzen. (sto)

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