Bei Leasing-Wagen lauert eine Zulassungsfalle

Auch beim geleasten PKW ist fürs An- und Abmelden der Arzt verantwortlich.

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BERLIN (mwo). Ärzte, die ein Leasingfahrzeug an das Leasingunternehmen zurückgeben, sollten darüber auch die Zulassungsstelle informieren - und zwar per Einschreiben. Wie das Verwaltungsgericht Berlin entschied, müssen sie sonst für die Kosten der Zwangsstilllegung aufkommen, wenn das Unternehmen die Ummeldung versäumt.

Im Streitfall hatte sich eine Autofahrerin in Berlin auf die Leasingfirma verlassen. Auf einen Brief des Ordnungsamts, der Wagen sei nicht mehr versichert und müsse daher abgemeldet werden, reagierte sie nach eigenen Angaben zwar schriftlich, das per Fax gesendete Schreiben kam jedoch nicht an.

Daraufhin stand bald die Polizei vor dem Haus, und das Auto wurde sogar zur Fahndung ausgeschrieben. Dafür stellte die Behörde 132 Euro in Rechnung.

Und die muss die Frau auch bezahlen, urteilte das Verwaltungsgericht. Denn laut Gesetz sei sie verpflichtet gewesen, die "Veräußerung" ihres Autos der Zulassungsstelle mitzuteilen. Für den möglichen Verlust des Schreibens trage sie das Risiko selbst.

Und entgegen der Auffassung der Klägerin erbringe ein "Okay-Vermerk" im Sendeprotokoll keinen Beweis dafür, dass das Fax auch beim Empfängergerät angekommen sei.

Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, Az: 11 K 57.10

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