Der Versicherungsfall

Beim Blechschaden Polizei einschalten

Entsteht bei einem Umfall nur Blechschaden, muss für die Versicherung nicht unbedingt die Polizei eingeschaltet werden. Wer unverschuldet verwickelt wird, sollte dies aber trotzdem tun, will er nicht auf dem Schaden sitzen bleiben.

Veröffentlicht:
Polizei: Nicht immer braucht man sie am Unfallort, ab manchmal ist sie dort ganz nützlich.

Polizei: Nicht immer braucht man sie am Unfallort, ab manchmal ist sie dort ganz nützlich.

© Arno Bachert / fotolia.com

Frage: Muss ich nach einem Unfall mit Blechschaden die Polizei rufen, damit die Versicherung hinterher keine Scherereien macht?

Antwort: Kfz-Versicherer verlangen nicht, dass Sie nach einem Unfall ohne Personenschaden die Polizei einschalten. Anwälte empfehlen es aber.

"Wenn es sich um einen reinen Blechschaden handelt, ist es aus Sicht der Versicherer nicht nötig, die Polizei zu holen", sagt Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Auf den Versicherungsschutz habe es keine Auswirkungen, ob die Polizei an Ort und Stelle sei oder nicht.

Wichtig sei für die Beteiligten, dass sie alle erforderlichen Daten austauschen. Dennoch: Wenn Sie an dem Zusammenstoß nicht Schuld waren, sollten Sie darauf bestehen, die Ordnungshüter einzuschalten.

"Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, sollte auf jeden Fall die Polizei rufen", sagt der Rechtsanwalt Jörg Elsner, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im deutschen Anwaltsverein.

An Unfallskizze und Zeugenaussagen denken

Wenn Sie nicht für den Zusammenstoß verantwortlich sind, haben Sie Anspruch auf vollständige Entschädigung, ohne dass Ihr Schadenfreiheitsrabatt sinkt.

Rufen Sie nicht die Polizei, besteht die Gefahr, dass Sie auf einem Teil des Schadens sitzen bleiben oder eine Absenkung des Schadenfreiheitsrabatts in Kauf nehmen müssen.

Elsner: "Wenn ein Schaden nicht aufgenommen wird, kommt es häufig dazu, dass eine Partei hinterher erklärt: Es war ganz anders." Um das zu verhindern, fehlt Unfallbeteiligten in der Regel die Erfahrung.

Die Profis dagegen ermitteln die erforderlichen Informationen, fertigen eine Unfallskizze und nehmen die Aussagen von Beteiligten und Zeugen auf. Ohne die Unterlagen der Polizei wird es später schwerer, die Schuldfrage zu entscheiden.

"Ist nicht mehr zu klären, wer an dem Unfall Schuld ist, wird der Schaden geteilt", sagt der Anwalt. "Dann werden Sie zur Kasse gebeten, auch wenn Sie für den Unfall nicht veantwortlich waren." (akr)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gesetzliche Unfallversicherung

Arbeitsunfall: Was bei der Schmerzversorgung gilt

Landessozialgericht Potsdam

Erfundene GOÄ-Ziffer ist nicht berechnungsfähig

Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gesetzliche Unfallversicherung

Arbeitsunfall: Was bei der Schmerzversorgung gilt

RCTs und Real-World-Evidenz

Wie gut die RSV-Impfung bei Erwachsenen wirkt – und ankommt

Frauenärztin und Aufklärerin auf Instagram

Dr. Annika Schauer: Gynfluencerin und Wies’n-Kellnerin

Lesetipps
Ärztin im Gespräch mit einem Patienten

© Robert Kneschke / stock.adobe.com

Tipps für den Antrag

Vorsorge oder Reha: Was es für die Genehmigung durch die Kostenträger braucht