Laborreform

Beim Bonus endet der Konsens

Neuregelung wird erneut verschoben, weil KBV und Kassen in Einzelfragen weiter über Kreuz liegen.

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Der Spitzenverband der Kassen hat eine Anpassung des Bonus' im EBM zum 1. Januar 2018 abgelehnt – ein Grund, weshalb die Laborreform nun erneut verschoben wurde.

Der Spitzenverband der Kassen hat eine Anpassung des Bonus' im EBM zum 1. Januar 2018 abgelehnt – ein Grund, weshalb die Laborreform nun erneut verschoben wurde.

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BERLIN. Die Laborreform muss erneut verschoben werden – diesmal auf den 1. April 2018. Eigentlich sollte sie Anfang kommenden Jahres starten. Dies hat die KBV auf Anfrage der "Ärzte Zeitung" bestätigt. Zwar seien die Inhalte "weitestgehend" mit dem GKV-Spitzenverband abgestimmt, sagte KBV-Sprecher Roland Stahl. Doch gebe es, so zum Beispiel beim Wirtschaftlichkeitsbonus, noch "Beratungsbedarf". Konkret habe der Spitzenverband der Kassen eine Anpassung des Bonus' im EBM zum 1. Januar 2018 abgelehnt, berichtet Stahl.

Allerdings gebe es auch auf Kassenseite grundsätzlich Konsens darüber, dass Anpassungen notwendig seien. Kernproblem sei jedoch, dass die Gesamtvergütung nicht in gleichem Umfang steige wie die Menge der Laboruntersuchungen. Daher könne jede Reform nur bremsend wirken, werde das Problem aber nicht lösen. "Dieses Mengenrisiko dürfen nicht länger die Ärzte tragen. Deshalb sind wir perspektivisch für eine extrabudgetäre Finanzierung der Laboruntersuchungen", sagte Stahl. Im ersten Quartal 2018 würden die derzeitigen Vorgaben weiterhin gelten.

Beim Deutschen Hausärzteverband traf die erneute Verschiebung der Reform – sie sollte eigentlich im Juli dieses Jahres in Kraft treten – auf harsche Kritik. Verbandschef Ulrich Weigeldt sieht darin eine "Verhöhnung der Hausärzte, die weiterhin viele Millionen für Laborleistungen nachschießen müssen". Nach einer Schätzung des niedersächsischen Hausärzteverbands müssen Hausärzte die Laborkosten mit 400 Euro pro Quartal und Kopf quersubventionieren. Auf Bundesebene empfiehlt der Verband den Hausärzten, gegen die Honorarbescheide Widerspruch einzulegen.

Ganz anders der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL). Er rief dazu auf, die Laborreform zu stoppen. Die geplante Verringerung der Ausnahmekennziffern für Laborleistungen könne zu einer schlechteren Versorgung gerade bei Patientengruppen führen, deren Erkrankung engmaschig kontrolliert werden muss.

Wenn bisher nicht budgetierte Leistungen künftig auf das Budget der behandelnden Ärzte angerechnet werden , dann "bleibt das für Diabetiker nicht ohne Folgen", sagte der BDL-Vorsitzende Dr. Andreas Bobrowski.(fst)

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