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GKV

Beitragsbemessungsgrenze steigt um 150 Euro im Monat

Veröffentlicht:

Berlin. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die neuen Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen beschlossen.

2020 steigt die Bemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung im kommenden Jahr von 4537,50 Euro auf 4687,50 Euro im Monat.

Die Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung wird von 60.750 auf 62.550 Euro im Jahr erhöht. (chb)

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