Antrag

Berliner CDU fordert einheitliche Mindestvergütung im PJ

Eine bundesweit einheitliche Mindestvergütung für Medizinstudenten im Praktischen Jahr fordert die Berliner Landes-CDU. Der Senat soll sich für eine entsprechende Bundesratsinitiative einsetzen.

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Berlin. Die Berliner CDU-Fraktion stört sich daran, dass die Vergütung im Praktischen Jahr (PJ) bislang nicht allgemein geregelt ist. Die Approbationsordnung sehe nur eine Obergrenze in Höhe des Bafög-Höchstsatzes vor. Die Union will diesen Höchstbetrag nun zur einheitlichen Mindestvergütung machen.

Das sei nötig, um die Studien- und Arbeitsbedingungen im PJ, „das sowohl für die ärztliche Ausbildung als auch für das Gesundheitssystem von herausragender Bedeutung ist, maßgeblich zu verbessern“, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Der Senat soll sich deshalb für eine Änderung der Approbationsordnung im Rahmen einer Bundesratsinitiative einsetzen.

Die CDU verweist zur Begründung auf eine Übersicht des Hartmannbundes: Die zeige, dass die Aufwandsentschädigung für Medizinstudenten im PJ bundesweit zwischen null und 861 Euro liege. In Berlin reiche die Spanne von null bis 375 Euro. Diese erheblichen Unterschiede, die selbst innerhalb eines Bundeslandes aufträten, seien nicht nachvollziehbar.

In der Regel werde das PJ in Vollzeit abgeleistet. Vor diesem Hintergrund sei es den PJ´lern kaum möglich und auch nicht zuzumuten, einen Nebenjob zu ergreifen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. „Sie sollten sich ohne finanzielle Sorgen voll auf ihr Studium konzentrieren können“, schreibt die CDU. (juk)

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