Berufshaftpflicht reicht im Ausland oft nicht aus
NEU-ISENBURG (all). Ärzte, die am Wochenende im Nebenjob zum Beispiel in England arbeiten, sollten ihren Versicherungsschutz überprüfen. Denn nicht alle Berufshaftpflichtversicherungen aus Deutschland decken den Einsatz der Flying Doctors im Ausland ab.