Beschenkter muss Schenkung beweisen
KARLSRUHE (dpa). Wer im Zuge einer angeblichen Schenkung Geld mit einer gültigen Vollmacht von einem fremden Konto abhebt, muss diese Schenkung beweisen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
KARLSRUHE (dpa). Wer im Zuge einer angeblichen Schenkung Geld mit einer gültigen Vollmacht von einem fremden Konto abhebt, muss diese Schenkung beweisen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
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